29.10.2020

Ein Bürger kann täglich seine Rechte zur Teilnahme an der Verwaltung der staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten ausüben.

Das Gesetz der Ukraine «Über Bürgeranträge» gewährleistet die Ausübung des verfassungsmäßigen  Rechts eines Bürgers auf Beteiligung an der Verwaltung der staatlichen und gesellschaftlichen  Angelegenheiten sowie auf die Beeinflussung der Verbesserung der Arbeit der staatlichen Organe und  der lokalen Selbstverwaltung.