Zauberer von «Kyijwkinofilm/ Kyjiwkultcluster»: Wie Kinos im Kyjiw auf einmal unsichtbar werden

Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens klären weiterhin die Umstände der Zerstörung des «Europäischen Kulturzentrums Krakau» (Kommunalunternehmen (KU) «EKZ Krakau») durch den  Kyjiwer Stadtrat und die Einzelheiten der Korruptionsprozesse rund um das Kinogebäude «Krakau» am  Rusanivska Embankment, 12 Kyjiw. Neue Schlussfolgerungen nach der Bearbeitung der relevanten Dokumente und der geltenden Gesetzgebung im Kulturbereich bezüglich der Nutzung des Eigentums  des Kinos «Krakau» und seines Archivs durch die Stadtverwaltung (Abteilung für Kultur der Kyjiwer  staatlichen Stadtverwaltung und KU «Kyjiwkinofilm»/KU «Kyjiwkultcluster») veröffentlichte Olexander Tschunajew, der Chefredakteur der Website des Selbstverwaltungs der Bevölkerung «Das Komitee des  Stadtteils Rusanivka im Kyjiw».

Die vorhandenen Dokumente zeigen, dass die Kyjiwer Stadtverwaltung in der Frage der  Kommunalunternehmen (KU) «EKZ Krakau» viele Verstöße gegen Gesetze auf nationaler  und städtischer Ebene zugelassen hat. Bedingt können sie in drei rechtliche Blöcke unterteilt werden. In  diesem Artikel geben wir den ersten Block an.

Block eins

Die Gesetzesübertretung durch das Kommunalunternehmen «Kyjiwkultcluster» bezüglich des Status des  staatlichen Kommunalunternehmens (SKU) das Kino «Krakau» und seines Rechtsnachfolgers des  Kommunalunternehmens «Europäisches Kulturzentrum Krakau» (KU «EKZ Krakau») als juristische Personen.

Am 5 Mai. 2023 mit dem Erscheinen des Namens «Kultur Cluster Krakau in Kyjiw» auf der Fassade des  ehemaligen Kinos «Krakau», der Genehmigung des Befehles Nr. 32/2 «Über die Genehmigung der  Struktur und des Personalplans des «Kyjiwkultclusters» durch den Direktor des KUs  «Kyjiwkulturcluster» am 12. Mai, die Eintragung in das Register der KU der territorialen Gemeinde der Stadt Kyjiw am selben Tag und der Durchführung von Kulturveranstaltungen in diesem Gebäude seit dem 3. Juni 2023 verstießen gegen bestimmte Rechtsakte.

Durch die Verordnung des Vorsitzenden der Kyjiwer staatliche Stadtverwaltung vom 17. Februar 1998  Nr. 324 wurde die Satzung des staatlichen Kommunalunternehmens (SKU) des Kinos  «Krakau» (neue Redaktion) genehmigt. Übrigens wurde es keine Änderungen daran  vorgenommen, und es war bis zur Reorganisation dieses Unternehmens gültig.

Mit dem Beschluss des Kyjiwer Stadtrats vom 29. April 2004 Nr. 211/1421 wurde die  Anmeldebestimmung der KU der territorialen Gemeinde der Stadt Kyjiw genehmigt, und die  Führungsbefugniss wurde die Hauptverwaltung (derzeit das Departement) des kommunalen Eigentums  im Kyjiw der KSS übertragen.

Die Eintragung von Informationen in das Register erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Kyjiwer  Stadtrates zur Gründung eines KUs. Die Hauptverwaltung des kommunalen Eigentums KSS im Kyjiw ist  innerhalb einer Woche nach der Unterschreibung durch den Kyjiwer Bürgermeister der Entscheidung des Kyjiwer Stadtrats über die Gründung eines KUs verpflichtet, es zu berücksichtigen  (ins Register einzutragen).

19 Unternehmen

Mit dem Beschluss des Kyjiwer Stadtrats der V. Einberufung vom 26. April 2007 Nr. 450/1111  «Über das KU des Exekutivorgans des Kyjiwer Stadtrats (der Kyjiwer staatliche Stadtverwaltung)  «Kyjiwkinofilm» wurde das KU «Kyjiwkinofilm» auf der Grundlage von 19  UNTERNEHMEN (!) gegründet, die durch eine Fusion neu organisiert wurden, und die erste Fassung  seiner Satzung wurde genehmigt (Punkt 1 und 3 dieser Entscheidung des Kyjiwer Stadtrats). Später in  Punkt 1 dieser Entscheidung wurde durch die Entscheidung des Kyjiwer Stadtrats Nr. 691/8028 vom 12.  Juli 2012 die letzte Änderung in der Zeit vorgenommen.

Mit der Verordnung Nr. 688 der Kyjiwer staatlichen Stadtverwaltung vom 12. Juni 2007 «Über  organisatorische und rechtliche Maßnahmen zur Gründung eines KUs des Exekutivorgans des Kyjiwer  Stadtrats «Kyjiwkinofilm» wurde dieses Unternehmen dem Verwaltungbereich des Hauptbetriebs für  Kultur und Kunst der Kyjiwer staatliche Stadtverwaltung zugeordnet. Die angegebene strukturelle  Abteilung der Kyjiwer staatlichen Stadtverwaltung wurde beauftragt, organisatorische und rechtliche  Maßnahmen zur Übertragung und Befestigung durch dieses KU auf dem Recht der wirtschaftlichen  Führung des Eigentums dieser Unternehmen gemäß dem Anhang zur Verordnung durchzuführen.

Interessanterweise wurde das staatliche Kommunalunternehmen das Kino «Krakau» nicht zu seinem  Bestand gehört und blieb Gegenstand des Gemeindeeigentums der Stadt Kyjiw mit separater  Finanzierung seiner Aktivitäten aus dem Stadtbudget.

 

Mit dem Beschluss des Kyjiwer Stadtrats der VIII. Einberufung vom 12. Dezember 2016, Nr. 587/1591  «Über die Reorganisation des staatlichen Kommunalunternehmens des Kinos «Krakau» wurde  dieses Unternehmen reorganisiert, indem es in ein Kommunalunternehmen des Exekutivorgans des Kyjiwer Stadtrats (KSS) «Europäisches Kulturzentrum Krakau» umgewandelt wurde. Also,  nach 8 Jahren wurde das staatliche Kommunalunternehmen das Kino «Krakau» in ein neues  Kommunalunternehmen umstrukturiert und hörte auf zu existieren.

16 Kinos

Mit dem Beschluss des Kyjiwer Stadtrats der IX. Einberufung vom 02. März 2023, Nr. 6039/6080,  wurde «Kyjiwkinofilm» (EDRPOU-Code 35531906) in KU «Kultur Cluster Krakau in Kyjiw» (KU  «Kyjiwkultcluster») umbenannt und seine Satzung wurde in einer neuen Fassung genehmigt.

Gemäß der Satzung der KU «Kyjiwkultcluster» wird es als Rechtsnachfolger des Eigentums, der Rechte  und Pflichten von 16 KINOS (!) anerkannt, die im Zeitraum von 2007 bis 2017 nach den Entscheidungen  des Kyjiwer Stadtrats durch die Umstrukturierung der jeweiligen  Kommunalunternehmen in ihr Bestand aufgenommen wurden.

Gemäß ihm basiert das Kommunalunternehmen auf dem Gemeindeeigentum der Stadt Kyjiw und ist der  Abteilung für Kultur der Kyjiwer staatlichen Stadtverwaltung unterstellt und gehört zu einem  grundlegenden Netzwerk von Kultureinrichtungen auf lokaler Ebene.

Auch das KU «EKK Krakau» gehörte ihm nicht an.

Diese Entscheidung der Stadtabgeordneten hat keine Entsprechung im Verwaltungssystem der  staatlichen KU und der KU der Kinos der Stadt, die durch Zusammenlegung oder Umwandlung in neue  KU unter der Kontrolle der Hauptabteilung für Kultur und Kunst/Hauptabteilung für Kultur/Abteilung  für Kultur der staatlichen Verwaltung der Stadt Kyjiw umstrukturiert wurden. Der Grundsatz der  Umbenennung steht nicht im Einklang mit den darin genannten Grundsätzen der Umstrukturierung der  Unternehmen, aber die Stadtabordneten haben dies bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt.

9 Kinos

Gemäß der Anordnung des KUs «Kyjiwkultcluster» vom 12. Mai 2023, die einen relativ großen  Personalbestand von 243 Mitarbeitern mit einem Monatsgehalt von 1.134.055,20 Griwna genehmigt. In  dieser Anordnung sind neben dem Personalbestand nur 9 KINOS aufgeführt:

  • Spezialkino für Kinder “Start”,
  • Spezialkino für Kinder “Fackel”,
  • “Florenz”,
  • “Bratislava”,
  • “Leipzig”,
  • “Kyjiwer Rus”,
  • “Taras Schewtschenko Kino”,
  • “russland”,
  • “Tschapajew Kino”

und Vollzeitmitarbeiter der Strukturabteilung «Kulturcluster «Krakau» erscheinen in Höhe von 49  Personen (mehr als 20%) mit einem monatlichen Lohnfonds von 190 823,80 UAH (mehr als 16,8%)  ohne Steuern und zusätzliche Zahlungen zum Mindestlohn.

«Der Personalplan wird vom Direktor des KU «Kyjiwkultcluster» Denys Chomitsch, seiner  Hauptbuchhalterin Zhanna Osadchenko und dem Direktor der Abteilung für Kultur der KSS Serhij  Anzhyjak, genehmigt, die persönliche Verantwortung für die Verletzung dieser Ordnung der oben  genannten Gesetze tragen», — bemerkt Tschunajew.

Die Liste der Verstöße gegen die Kulturgesetzgebung durch die städtischen Exekutivbehörden kann auch  Verstöße gegen die Satzung von «Kyjiwkinofilm» umfassen. Nach ihrer Verabschiedung durch den  Kyjiwer Stadtrat am 26.04.2007 wurde sie dreimal in einer neuen Fassung genehmigt (durch Beschlüsse  des Kyjiwer Stadtrats am 21.11.2017, 12.11.2019 und 02.03.2023).

«Infolgedessen haben  diese Personen durch ihre Handlungen im Jahr 2023 und die festgelegte Anordnung des KUs «Kyjiwkultcluster» gegen mindestens 9 Rechtsakte verstoßen – 6 Beschlüsse des Kyjiwer Rates aus drei  Einberufungen und 3 Anordnungen der Kyjiwer staatlichen Stadtverwaltung und die Satzung der 2  genannten KU, d. h. 11 öffentlich-rechtliche Vorschriften», — bemerkt Tschunajew.

Es sei daran erinnert, dass die Renovierung des Gebäudes des Kinos «Krakau» am Rusanivska  Embankment, 12 mit einem weiteren Skandal endete. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten  beschloss die Leitung von «Kyjiwkinofilm» gemeinsam mit der Kulturabteilung der Kyjiwer staatlichen Stadtverwaltung, sich erneut als das KU «Kultur Cluster Krakau in Kyjiw» registrieren zu lassen, das  Kinogebäude zu besetzen und das KU «Europäische Kulturzentrum Krakau» und seine Mitarbeiter, die  ihre kulturellen Aktivitäten in den Räumlichkeiten des Kinos «Krakau» entwickeln sollten, zu vertreiben.

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